BK10-24-0179_E DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte

Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH hat sich am 17.07.2024 mit einer Beschwerde über das Ergebnis eines Streitbeilegungsverfahrens für leistungsabhängige Entgelte der DB InfraGO AG und über deren Vorgehensweise bei der Kodierung von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an die Bundesnetzagentur gewandt.

Betroffen sind vier Zugfahrten der Beschwerdeführerin am 11.07.2024.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-24-0179_E geführt.

BK10-24-0179_E

Entscheidung

Stand: 17.07.2024

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