BK10-25-0043_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG
Nachträgliche Überprüfung eines Zuweisungsverfahrens
Die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur hat von Amts wegen ein Verfahren zum weiteren Umgang mit den Verfristungen bei der Kommunikation unterjährig geplanter Baumaßnahmen durch die DB InfraGO AG mittels der Zusammenstellung der vertrieblichen Folgen (ZvF) eingeleitet.
Das Verfahren dient dazu, Zwangsgelder festzusetzen, erneute Zwangsgelder anzudrohen, Berichtspflichten zu verlängern sowie etwaige weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Fristentreue bei der Erstellung und Übersendung von ZvF-Dokumenten vorzubereiten und ggf. zu ergreifen.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0043_Z geführt.
BK10-25-0043_Z
Stand: 12.03.2025