BK10-25-0650_Z
Westerwaldbahn GmbH
Nutzungsbedingungen
Schienenwege
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (SNB)
Die Westerwaldbahn GmbH hat die Bundesnetzagentur am 13.10.2025 gemä6 § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung des Besonderen Teils ihrer Schienennetznutzungsbedingungen (SNB) inkl. der Entgelte unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0650_Z geführt.
BK10-25-0650_Z
Stand: 25.11.2025