BK10-25-0683_E
DB InfraGO AG
Entgeltregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 4 ERegG
Nachträgliche Überprüfung der Höhe oder Struktur der Wegeentgelte
Die Train4Train GmbH (T4T) hat sich am 31.10.2025 mit einer Beschwerde über eine Kodierungsentscheidung der DB InfraGO AG im Zusammenhang mit deren Anreizsystem an die Bundesnetzagentur gewandt.
Betroffen ist eine Zugfahrt der T4T am 16.10.2025 im Bereich Burg.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0683_E geführt.
BK10-25-0683_E
Stand: 25.11.2025