BK10-25-0703_Z DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Die BeNEXGmbH (Beschwerdeführerin) hat sich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur gewandt. Gegenstand der Beschwerde ist die Fristentreue der DB InfraGO AG im Konsultationsverfahren zum Zeitpunkt x-40 zur Netzfahrplanperiode 2029.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0703_Z geführt.

BK10-25-0703_Z

Entscheidung

Stand: 16.07.2026

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