BK10-25-0781_Z
DB Fernverkehr AG
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die DB Fernverkehr AG hat 28.11.2025 die Bundesnetzagentur über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen für die Fahrzeugübergangseinrichtungen in Niebüll und Westerland unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0781_Z geführt.
BK10-25-0781_Z
Stand: 12.01.2026