BK11-25-007
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien
hier: Ruhen des Verfahrens
Das Verfahren wird auf Bitten der Streitparteien bis Ende Oktober 2025 ruhendgestellt.
BK11-25-007
Stand: 10.10.2025