BK11-25-007 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG

§ 214 Abs. 1 TKG

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen und -linien
hier: Ruhen des Verfahrens

Das Verfahren wird auf Bitten der Streitparteien bis Ende Oktober 2025 ruhendgestellt.

BK11-25-007

Antrag

Stand: 10.10.2025

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