BK8-22-4002-R
Festlegung zur Anerkennung der Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz von Netzreserveanlagen als verfahrensregulierte Kosten
In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung zur Anerkennung der Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz der Netzreserveanlage Altbach HKW1 als verfahrensregulierte Kosten hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der TransnetBW GmbH am 14.04.2025 einen Beschluss gefasst.
BK8-22-4002-R
Stand: 09.03.2026