BK9-22-8207V-RK21 Verfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos und Anpassung der Erlösobergrenze hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der GWG-Netz GmbH am 10.11.2025 einen Beschluss gefasst.

BK9-22-8207-RK21

Stand: 25.11.2025

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