BK9-23-8192-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der RheinNetz GmbH, am 11.11.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK9-23-8192-K
Stand: 25.11.2025