BK9-25-8148-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der EWE NETZ GmbH am 28.05.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-25-8148-K
Stand: 10.07.2026