BK10-25-0703_Z
DB InfraGO AG
Zugangsregulierung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG
Eingabe eines Zugangsberechtigten
Die BeNEXGmbH (Beschwerdeführerin) hat sich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur gewandt. Gegenstand der Beschwerde ist die Fristentreue der DB InfraGO AG im Konsultationsverfahren zum Zeitpunkt x-40 zur Netzfahrplanperiode 2029.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0703_Z geführt.
BK10-25-0703_Z
Stand: 16.07.2026