BK10-25-0781_Z DB Fernverkehr AG
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die DB Fernverkehr AG hat 28.11.2025 die Bundesnetzagentur über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen für die Fahrzeugübergangseinrichtungen in Niebüll und Westerland unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-25-0781_Z geführt.

BK10-25-0781_Z

Entscheidung

Stand: 12.01.2026

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