BK11-25-001
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 214 Abs. 1 TKG
§ 214 Abs. 1 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Erlass einer Entscheidung im Streitbeilegungsverfahren über die Gewährung der Zuwegung zu passiven Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze
hier: Verlängerung der Ruhendstellung
Die Ruhendstellung des o.g. Verfahren wurde auf übereinstimmenden Willen der Parteien bis einschließlich 16.01.2026 verlängert.
BK11-25-001
Stand: 27.11.2025