BK2-25-004 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

14 Abs. 2 TKG;

Überprüfung von Regulierungsverfügungen auf dem Vorleistungsmarkt für dedizierte Kapazitäten gegenüber der Telekom Deutschland GmbH

Am 11.07.2024 hat die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Marktanalyse zum Vorleistungsmarkt für dedizierte Kapazitäten veröffentlicht. Die hierbei getroffene Festlegung wurde im Rahmen einer Daten-Nacherhebung Ende 2024/Anfang 2025 überprüft und bestätigt. Die Übersendung der Ergebnisse der Auswertung an die Beschlusskammer erfolgte am 06.06.2025.

Auf dieser Grundlage hat die Beschlusskammer unter dem Aktenzeichen BK2-25/004 ein Verfahren wegen der Beibehaltung, der Änderung, der Auferlegung und des Widerrufs von Verpflichtungen auf dem Vorleistungsmarkt für dedizierte Kapazitäten (Markt 2 der Märkte-Empfehlung vom 18. Dezember 2020) eröffnet.

Angesichts der Bedeutung des Verfahrens und des zu erwartenden Interesses hält es die Beschlusskammer für sachdienlich, vor der Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs einer neuen Regulierungsverfügung zunächst eine öffentliche Diskussion der Eckpunkte im Rahmen von Stellungnahmemöglichkeiten durchzuführen.

Zu diesem Eckpunktepapier wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis

Freitag, den 09.01.2026

gegeben.

Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des Aktenzeichens BK2-25/004 in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an folgende E-Mail-Adresse:

BK2.-Postfach@BNetzA.de

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.

Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des / der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Beschlusskammer den Entwurf einer Regulierungsverfügung fertigstellen und diesen im üblichen, gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen national konsultieren und anschließend der Europäische Kommission, GEREK und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedsstaaten zur Ermöglichung von Stellungnahmen übermitteln. Im Rahmen des nationalen Konsultationsverfahrens wird noch einmal eine öffentliche mündliche Verhandlung über den Konsultationsentwurf durchgeführt werden.

Anlage
Eckpunktepapier (pdf / 197 KB)

BK2-25-004

Stand: 28.11.2025

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