BK2-26-001
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 212 TKG
§ 212 Abs. 1 TKG
Veröffentlichung des Antrags auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens und Entscheidung gem. § 212 Abs. 1 TKG wegen Verstoßes gegen das Verhandlungsgebot nach Ziff. III.2.8 der Präsidentenkammerentscheidung vom 24.03.2025; BK1-22/001 durch Vodafone GmbH
Hiermit wird der Antrag, den die Transatel SAS auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens und Entscheidung gem. § 212 Abs. 1 TKG wegen Verstoßes gegen das Verhandlungsgebot nach Ziff. III.2.8 der Präsidentenkammerentscheidung vom 24.03.2025; BK1-22/001 durch Vodafone GmbH gestellt hat, im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle veröffentlicht.
Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf den 15.04.2026, 10:00 Uhr. Er findet im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Haus 4, Raum 0.10 statt. Die öffentlich mündliche Verhandlung wird ausschließlich als Präsenzverhandlung durchgeführt. Eine Teilnahme per Video- oder Telefonzuschaltung ist nicht möglich. Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme an das Postfach BK2-Postfach@BNetzA.de bis zum 08.04.2026, 12:00 Uhr.
Etwaige Stellungnahmen können bis zum 27.03.2026 auf dem Postweg an die
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK2-Postfach@BNetzA.de jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2-26/001 gesendet werden.
Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 216 TKG.
Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten ebenfalls zu schwärzen.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. Auf die Vorschrift des § 215 Abs. 5 TKG wird hingewiesen.
Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2-26/001 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“, Aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 2. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.
Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
Die 4-monatige Verfahrensfrist endet am 10.06.2026.
Anlage
Antrag Transatel Öffentliche Fassung. (pdf / 3 MB) BK2-26-001
Stand: 11.03.2026