BK3-25-013
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
TKG §§ 48 Abs. 1 i.V.m. 192 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zu baulichen Anlagen
Die Telekom Deutschland GmbH hat am 08.10.2025 beantragt, die Entgelte für den Zugang zu baulichen Anlagen gemäß beigefügter Anlage 1 zu genehmigen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-25/013 geführt.
Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Verfahrensordner (BK3c-25/013) bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bnetza.de/bk3aktuell. Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
Eine öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 06.11.2025, 10:00 Uhr, statt. Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Verhandlung als Video- bzw. Telefonkonferenz durchzuführen (§ 215 Abs. 3 TKG).
Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme an das Postfach BK3-Anmeldung-Verhandlung@BNetzA.de bis zum 03.11.2025, 12:00 Uhr. Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten und weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.
Anlage
Anlage 1 Preisliste
BK3c-25/013
Stand: 10.10.2025