BK8-23-4003-R Festlegung zur Anerkennung der Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz von Netzreserveanlagen als verfahrensregulierte Kosten

In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung zur Anerkennung der Kosten für die Vorhaltung und den Einsatz der Netzreserveanlagen Walheim 1 und 2 als verfahrensregulierte Kosten hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur, gegenüber der Amprion GmbH, am 05.06.2025 einen Beschluss gefasst.

BK8-23-4003-R

Stand: 11.03.2026

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