BK8-25-005-A Beschlusskammer 8

Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien; hier: Anpassung der Ermittlung der installierten EE-Leistung für fremde, nachgelagerte Netzebenen (BK8-25-005-A)

Die Bundesnetzagentur hat am 04.03.2026 nach § 29 Abs. 1 und 2 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i), S. 5 EnWG eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere zur Anpassung der Ermittlung der installierten EE-Leistung für fremde, nachgelagerte Netzebenen unter dem Aktenzeichen BK8-25-0025-A erlassen.

Die Festlegung wird im Amtsblatt Nr. 05/2026 vom 11.03.2026 veröffentlicht.

BK8-25-005-A

Stand: 11.03.2026

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