BK8-26-001-A Beschlusskammer 8

Eckpunktepapier einer Festlegung zur Kostenerstattung im "unbilanzierten" Redispatch gem. § 14 Abs. 1b S. 4 EnWG i.V.m. § 29 Abs. 1 EnWG (BK8-26-001-A)

Am 23.12.2025 ist das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 18.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347 vom 22.12.2025) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt in § 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1b und 1c EnWG den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen in Verteilernetzen neu. Danach findet bis zum Ablauf des 31.12.2031 der gezielte bilanzielle Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen durch die Verteilernetzbetreiber nur nach Maßgabe einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 14 Abs. 1a EnWG Anwendung. Die Bundesnetzagentur wird in § 14 Abs. 1b EnWG ermächtigt, in einer bis zum Ablauf des 31.12.2031 befristeten Festlegung zu regeln, unter welchen Voraussetzungen der bilanzielle Ausgleich nach § 13a Abs. 1a Satz 1 und 2 EnWG für Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen entsprechend anzuwenden ist.

Mit der Veröffentlichung am 08.06.2026 stellte die Beschlusskammer 8 ein Eckpunktepapier bis zum 01.07.2026 zur Konsultation, um eine Festlegung im Sinne des § 14 Abs. 1b S. 4 EnWG vorzubereiten.

Eckpunktepapier

Stellungnahmen

Es wurden folgende Stellungnahmen von Verbänden, Interessengruppen und Unternehmen eingereicht:

Stellungnahmen zum Eckpunktepapier

Workshop zum Erlass einer Festlegung zur Kostenerstattung im "unbilanzierten" Redispatch am 20.08.2026 (BK8-26-001-A)

Das am 23. Dezember 2025 in Kraft getretene geänderte Energiewirtschaftsgesetz regelt in § 14 den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen in Verteilernetzen neu.

Die Konsultation der Beschlusskammer 8 eines Eckpunktepapiers zum Erlass einer Festlegung zur Kostenerstattung im "unbilanzierten" Redispatch wurde am 1. Juli 2026 abgeschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden hier veröffentlicht.

Wir laden Sie zu unserem Online-Workshop am 20.08.2026 von 10 bis 13 Uhr ein.

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand soll Mitte September ein Festlegungsentwurf zur Konsultation gestellt werden. Es wird angestrebt, das Festlegungsverfahren bis Jahresende 2026 abzuschließen.

Eine Agenda folgt.

BK8-26-001-A

Stand: 10.07.2026

Mastodon