BK9-23-8192-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der RheinNetz GmbH, am 11.11.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-23-8192-K

Stand: 25.11.2025

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