BK9-24-8001-8006-NÜ21
Teilnetzübergänge
In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Open Grid Europe GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der Thyssengas GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 10.11.2025 einen Beschluss gefasst:
BK9-24-8001-8006-NÜ21
Stand: 28.11.2025