GBK-24-02-1#4 Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen [GBK-24-02-1#4]

Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zur Konsultation hat die Große Beschlusskammer Energie am 13.07.2026 die Festlegung zur Qualitätsregulierung erlassen. Die Festlegung beschreibt und begründet die methodische Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber. Im Wesentlichen wird die Qualitätsregulierung durch die Ausgestaltung von Qualitätselementen im Bereich der Netzzuverlässigkeit weitergeführt und ein Anreizsystem zur Steigerung der Energiewendekompetenz und Digitalisierung im Rahmen der Netzleistungsfähigkeit eingeführt.

Da die Festlegung gegenüber allen Betreibern von Energieversorgungsnetzen erfolgt, ersetzt die Große Beschlusskammer Energie die jeweilige Zustellung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1 EnWG durch eine öffentliche Bekanntmachung der Festlegung. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Festlegung, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bekannt gemacht wird (§ 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG). Die Festlegung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zwei Wochen verstrichen sind.

Die vollständige Entscheidung ist hier abrufbar:

Festlegung zur Qualitätsregulierung

GBK-24-02-1#4

Stand: 15.07.2026

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