GBK-24-02-1#4
Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung
Veröffentlichung der Daten und Auswertungen zur Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung
Nach § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 5 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) kann die Bundesnetzagentur Vorgaben zur Ermittlung und zur näheren Ausgestaltung von Qualitätsvorgaben treffen. In diesem Rahmen arbeitet die Bundesnetzagentur an der Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, in der neben der Netzzuverlässigkeit auch die Netzleistungsfähigkeit in Form der Energiewendekompetenz und ggf. einer Netzservicequalität berücksichtigt werden soll. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann die Bundesnetzagentur nach § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 11 EnWG auch Regelungen zur Erhebung der für die Durchführung einer Anreizregulierung erforderlichen Daten einschließlich Umfang, Zeitpunkt und Form, insbesondere zu den zulässigen Datenträgern und Übertragungswegen beschließen.
Im Frühjahr 2025 hat die Bundesnetzagentur einen Datenerhebungsbeschluss (GBK-24-02-1#5) erlassen. Erfasst wurden dabei unter anderem:
- die Netzstruktur,
- die an das Netz angeschlossenen Leistungen, differenziert nach Erzeugungs‑ Verbrauchstechnologie,
- Anschlussbegehren sowie die Realisierung von Netzschlüssen für EE‑Erzeugungsanlagen, Verbrauchseinrichtungen und Speicher (Energiewendetechnologien),
- Aspekte der Digitalisierung und der Netzservicequalität
Im Anschluss wurden die erhobenen Daten gemeinsam mit den betroffenen Netzbetreibern plausibilisiert, um belastbare Datenreihen zu erzeugen. Auf dieser Basis konnten folgende Ergebnisse erzielt werden:
- Entwicklung von Methoden – Unter Einbeziehung wissenschaftlicher Beratung wurden die Methoden zur unternehmensspezifischen Energiewendekompetenz und Digitalisierung konzipiert.
- Bestimmung individueller Kennzahlen – Für jedes Netz wurden Kennzahlenwerte zur Energiewendekompetenz (Umsetzungsquoten und Anschlussdauern) ermittelt.
- Ermittlung von Digitalisierungsindizes – Sowohl netzspezifische Digitalisierungsindizes als auch ein aggregierter Digitalisierungsindex für sämtliche Elektrizitätsverteilernetze wurden berechnet.
Aus Gründen der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit erfolgt die Veröffentlichung der erhobenen und geprüften Daten gemäß dem Entwurf zur Festlegung zur methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen (GBK-24-02-1#4). Die gesetzliche Grundlage für diese Veröffentlichung ergibt sich aus § 23b Absatz 1 EnWG, der eine umfassende Veröffentlichungspflicht der in Absatz 1 numerisch aufgelisteten Daten der Netzbetreiber enthält. § 23b Satz 1 Nummer 10 EnWG verpflichtet die Regulierungsbehörde dazu, die erhobenen und geprüften Daten zur Versorgungsqualität sowie die darauf ermittelten Kennzahlen, die ermittelten Kennzahlenvorgaben und die Abweichungen der Netzbetreiber von diesen Kennzahlenvorgaben, wie auch die darauf resultierenden Zu- oder Abschläge auf die Erlösobergrenzen auf ihrer Internetseite, einschließlich etwaiger darin enthaltener Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, unternehmensbezogen in nicht anonymisierter, frei zugänglicher Form, zu veröffentlichen.
Erläuterung
Der Datenstand vom 14.07.2025 wurde durch ein Gutachterkonsortium für das von der Bundesnetzagentur beauftrage Gutachten genutzt. Die Daten wurden seitdem sowohl durch die Bundesnetzagentur weiter plausibilisiert als auch durch die Netzbetreiber weiter angepasst. Dieser so aktualisierte Datenstand ist die Grundlage der aktuellen Veröffentlichung.
Als einen weiteren Schritt der Plausibilisierung und für die Finalisierung des Datensatzes veröffentlichte die Bundesnetzagentur den aktuellen Datenstand. Die Elektrizitätsverteilernetzbetreiber erhielten so die Möglichkeit, die Datenqualität aller Daten letztmalig zu überprüfen. Etwaige Anmerkungen zu Auffälligkeiten der veröffentlichten Daten konnten der Bundesnetzagentur bis zum 28.02.2026 mitgeteilt werden.
Die Datenveröffentlichung zur Netzzuverlässigkeit bei den Elektrizitätsverteilernetzbetreibern zur Ermittlung des Qualitätselementes gemäß Beschluss BK8-23-0001-A finden Sie unter dem Link.
GBK-24-02-1#4
Stand: 15.07.2026