Zwischenstand des NEST Prozesses zum Sommer 2025
Am 16.01.2025 hat die Große Beschlusskammer Energie die Zwischenstände zu den Festlegungsverfahren im Kontext des NEST-Prozesses veröffentlicht.
In einem nächsten Verfahrensschritt hat die Große Beschlusskammer Energie am 18.06.2025 nun die Festlegungsentwürfe zu den Rahmenfestlegungen RAMEN Strom [GBK-25-01-1#1] und RAMEN Gas [GBK-25-01-2#1] sowie zu den Methodenfestlegungen StromNEF / GasNEF [GBK-24-02-1#3 und GBK-24-02-2#3] zur förmlichen Konsultation gestellt. Des Weiteren folgten am 30.06.2025 die Festlegungsentwürfe zu den Methodenfestlegungen zur Kapitalverzinsung, Effizienzvergleich und zum Produktivitätsfaktor. Diese Festlegungen wurden ebenfalls zur förmlichen Konsultation gestellt.
Zu den folgenden Verfahren wurden am 18.06.2025 Festlegungsentwürfe veröffentlicht und zur förmlichen Konsultation gestellt:
RAMEN
Die Festlegungsverfahren RAMEN Strom und RAMEN Gas sind aus dem Festlegungsverfahren RAMEN GBK-24-01-3#3 hervorgegangen, das mit der Entscheidung vom 16.01.2025 auf das Verfahren GBK-25-01-1#1 für den Strombereich und GBK-25-01-2#1 für den Gasbereich aufgeteilt wurde.
Zentrale Regelungsinhalte der Festlegungsentwürfe RAMEN Strom und RAMEN Gas sind unter anderem die Beschreibung des künftigen Anreizregulierungssystems, die Bestimmung der Dauer der Regulierungsperiode, die Einführung der wesentlichen regulatorischen Instrumente (beispielsweise des Effizienzvergleichs, des Xgen, eines Instruments zur Abbildung von Betriebskostenänderungen in der 5. Regulierungsperiode für Stromverteilernetzbetreiber im Regelverfahren), die Vorgabe einer pauschalisierten Bestimmung der Kapitalkosten sowie die Definition eines Katalogs besonderer Kostenkategorien (KAnEu). Eine Konkretisierung der Intention und Wirkung des ergänzenden OPEX-Anpassungsfaktors befindet sich in diesem Papier.
Die Bundesnetzagentur stellte die Festlegungsentwürfe bis zum 30.07.2025 zur Konsultation. Eingereichte Konsultationsbeiträge sind an dieser Stelle veröffentlicht.
Festlegungsentwürfe zur Rahmenfestlegung RAMEN Strom und zur Rahmenfestlegung RAMEN Gas
Die Inhalte der Festlegungen RAMEN Strom und RAMEN Gas stehen in engem Zusammenhang zu den Festlegungsverfahren StromNEF und GasNEF.
StromNEF und GasNEF
Zentrale Regelungsinhalte der Festlegungsentwürfe zu den Festlegungsverfahren StromNEF / GasNEF [Geschäftszeichen: GBK-24-02-1#3 / GBK-24-02-2#3] sind die Vorgaben zur Bestimmung des Ausgangsniveaus, das in die Bestimmung der Erlösobergrenzen eingeht. Wichtige Themenbereiche sind hier unter anderem die Umstellung des Kapitalerhaltungssystems auf eine reine Realkapitalerhaltung, die Vorgaben zur Bestimmung der Bezugsbasis für die WACC-Rate, Vorgaben zur Bestimmung der Gewerbesteuer sowie Vorgaben zu einer pauschal gewährten Position für das Umlaufvermögen.
Die Bundesnetzagentur stellte die Festlegungsentwürfe bis zum 30.07.2025 zur Konsultation. Eingereichte Konsultationsbeiträge sind an dieser Stelle veröffentlicht.
Festlegungsentwürfe StromNEF und GasNEF
Kapitalverzinsung
Zentrale Regelungsinhalte des Festlegungsentwurfs zur Kapitalverzinsung [Geschäftszeichen GBK-25-02-3#1] sind die methodischen Vorgaben zur Bestimmung des pauschalierten und gewichteten Kapitalkostensatzes. Dies umfasst die methodischen Vorgaben zur Bestimmung des Eigenkapital- und des Fremdkapitalzinssatzes sowie die Festlegung der zugrunde zu legenden Kapitalquoten.
Die Bundesnetzagentur stellte den Festlegungsentwurf bis zum 18.08.2025 zur Konsultation. Eingereichte Konsultationsbeiträge sind an dieser Stelle veröffentlicht.
Festlegungsentwurf Kapitalverzinsung
Effizienzvergleich
Die Festlegungsverfahren Methodenfestlegung Effizienzvergleich Strom und Methodenfestlegung Effizienzvergleich Gas sind aus dem Festlegungsverfahren Methodenfestlegung Effizienzvergleich GBK-24-02-3#5 (Bundesnetzagentur - Methodenfestlegung Effizienzvergleich) hervorgegangen, das am 30.06.2025 auf die Verfahren GBK-25-02-1#2 für den Strombereich und GBK-25-02-2#1 für den Gasbereich aufgeteilt wurde.
Zentrale Regelungsinhalte der Festlegungsentwürfe sind unter anderem die Methoden zur Durchführung des Effizienzvergleichs, die Vorgaben zur Bestimmung der Parameter, die Festlegung des Abbaupfades sowie der Abrechnungsmethode zwischen den ermittelten Effizienzwerten. Adressaten der Festlegungen sind die Verteilernetzbetreiber Strom und Gas im Regelverfahren und die Fernleitungsnetzbetreiber.
Die Bundesnetzagentur stellte die Festlegungsentwürfe bis zum 18.08.2025 zur Konsultation. Eingereichte Konsultationsbeiträge sind an dieser Stelle veröffentlicht.
Festlegungsentwürfe Methodenfestlegung Effizienzvergleich Strom und Methodenfestlegung Effizienzvergleich Gas
Am 14.07.2025 fand ein Expertenaustausch zur Vorstellung und Diskussion der Festlegungsentwürfe statt.
Xgen (Produktivitätsfaktor)
Die Regelungsinhalte des Festlegungsentwurfs [Geschäftszeichen: GBK-24-02-3#4] sind die Vorgaben zur Bestimmung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen) für Elektrizitätsverteilernetze, Gasverteilernetze und Fernleitungsnetze. Der Entwurf zur Methodik der zukünftigen Ausgestaltung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors sieht vor, den Xgen künftig aus einem reinen Malmquist-Modell für Gesamtkosten abzuleiten und diesen dann – wie auch den VPI – ausschließlich auf die Betriebskosten zu beziehen.
Ergänzend veröffentlicht die Bundesnetzagentur auch das wissenschaftliche Gutachten, welches den Festlegungsentwurf begleitet.
Die Bundesnetzagentur stellte den Festlegungsentwurf bis zum 18.08.2025 zur Konsultation. Eingereichte Konsultationsbeiträge sind an dieser Stelle veröffentlicht.
Festlegungsentwurf Produktivitätsfaktor
Am 13.08.2025 fand ein Expertenaustausch zur Vorstellung und Diskussion der Festlegungsentwürfe statt.
Aktueller Stand weiterer Verfahren der Großen Beschlusskammer:
Qualitätsregulierung
Ende 2024 hat die Große Beschlusskammer Energie das Verfahren zur künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung eingeleitet [GBK-24-02-1#4]. Die Entwicklung von geeigneten Indikatoren und Kennzahlen zur Abbildung der Energiewendekompetenz wird gutachterlich durch das Konsortium von E-Bridge und FGH begleitet. Das Gutachten hinsichtlich der Energiewendekompetenz und Servicequalität im Bereich der Stromverteilernetze wurde bis Ende Juli 2025 fertig gestellt und im Nachgang zusammen mit einem Einordnungsschreiben veröffentlicht.
Die ersten Erkenntnisse aus der im März dieses Jahres gestarteten Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung [GBK-24-02-1#5] wurden im Rahmen des Expertenaustauschs am 08.07.2025 präsentiert. Der Fokus lag insbesondere auf dem Digitalisierungsindex, der vier in diesem Respekt relevanten Dimensionen umfasst: Smart Grids, Digitale Prozesse und Systeme, Datenmanagement und Analyse sowie Kundenmanagement.
Am 10.09.2025 fand ein weiterer Expertenaustausch zur Vorstellung der Ergebnisse des Gutachtens sowie den weiteren Überlegungen zur zukünftigen Methodik der Qualitätsregulierung, insbesondere zur Energiewendekompetenz und zur Netzservicequalität der Verteilernetzbetreiber 2024 statt.
Ein Entwurf der Methodenfestlegung zur zukünftigen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung soll Ende des Jahres 2025 zur Konsultation gestellt werden.