Bahnfunk
Funkanwendungen öffentlicher Eisenbahnen dienen der Sicherstellung des Eisenbahnbetriebes mittels Übertragung innerbetrieblicher Nachrichten (Sprache, Daten und Fernwirken).
Es wird unterschieden in analogen und digitalen (GSM-R) Bahnfunk. Der Nutzerkreis ist eingeschränkt.
Digitaler Bahnfunk
Im sogenannten digitalen Bahnfunk wird aktuell GSM-R eingesetzt. GSM-R steht für Global System for Mobile Communications-Railway und ist das spezielle, ausfallsichere Mobilfunknetz der Bahn. Es regelt im Wesentlichen die Kommunikation zwischen Zügen und Leitstellen, also die sogenannte Übertragung innerbetrieblicher Nachrichten. Das System baut auf dem Mobilfunkstandard GSM auf.
Bis Mitte der 2030er Jahre soll GSM-R durch FRMCS abgelöst werden. FRMCS steht für Future Railway Mobile Communication System. Das System baut auf dem Mobilfunkstandard 5G auf.
Für Fragen zu Funkanwendungen im digitalen Bahnfunk wenden Sie sich bitte an Bahnfunkueber800Mhz@bnetza.de
Analoger Bahnfunk
Anbindung an das öffentliche Schienennetz
Unter dem sogenannten analogen Bahnfunk werden die Funkanwendungen der Eisenbahnen unterhalb 800 MHz mit Anbindung an das öffentliche Schienennetz zusammengefasst. Diese werden genutzt für die Übertragung innerbetrieblicher Nachrichten, Funkfernsteuerungen von Lokomotiven und Baustellenwarnsystemen.
Eisenbahninfrastruktur- oder -verkehrsunternehmen mit Anbindung an das öffentliche Schienennetz benötigen eine entsprechende Genehmigung, beispielsweise durch das Eisenbahn-Bundesamt. Diese ist auch Voraussetzung für die Nutzung der entsprechenden Frequenzen.
Die mobilen Funkanwendungen des analogen Bahnfunks, also mit Anbindung an das öffentliche Schienennetz, sind seit 15. Juli 2026 allgemeinzugeteilt. Lediglich ortsfeste Sendefunkanlagen in diesem Bereich benötigen auch weiterhin eine individuelle Frequenzzuteilung.
Die Trennung nach ortsfesten und mobilen Funkstellen ist auf der Basis des individuellen Gerätes zu verstehen. Ortsfeste Funkstellen müssen aufgrund der zum Teil höheren Strahlungsleistungen und Antennenhöhen gesondert koordiniert werden, damit bei umliegenden Nutzern oder dem Ausland keine Störungen auftreten. Sollte beispielsweise ein Funksystem aus drei ortsfesten und 15 mobilen Funkstellen (Fahrzeugfunkanlagen oder Handfunkanlagen) bestehen, so sind künftig nur noch die drei ortsfesten Funkstellen durch individuelle Frequenzzuteilungen festzulegen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die jährlichen Frequenzschutzbeiträge unter anderem auf Grundlage der individuellen Frequenzzuteilung ermittelt werden.
Für Änderungen oder neue Nutzungen von ortsfesten Sendefunkanlagen ist weiterhin eine individuelle Frequenzzuteilung notwendig. Dies ist mit folgendem Formular zu beantragen. Den ausgefüllten Antrag inklusive Anlage(n) senden Sie bitte an 225.postfach@bnetza.de.
Keine Anbindung an das öffentliche Schienennetz
Neben den oben beschriebenen Funkanwendungen des analogen Bahnfunks gibt es weitere Anwendungsfälle für Nutzer, die nicht an das öffentliche Schienennetz angebunden sind. Diese können weiterhin unverändert individuelle Frequenzzuteilungen, beispielsweise für ihre Lokfunkfernsteuerungen, aus dem Bereich des nichtöffentlichen mobilen Landfunks erhalten.
Stand: 15.07.2026