Frequenzplan
Aktuell gültiger Frequenzplan (Stand März 2022)
Der Frequenzplan basiert auf der Frequenzverordnung (bisher Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung) und enthält Angaben zu Nutzungsmöglichkeiten deren Festlegungen im Frequenzbereich 9 kHz bis 3000 GHz liegen.
Mit der Verfügung 26/2022 im Amtsblatt 06/2022 der Bundesnetzagentur vom 23.03.2022 trat der aktualisierte Frequenzplan für die Bundesrepublik Deutschland mit Stand März 2022 in Kraft.
Gemäß § 90 TKG wurden bei der Erstellung des geänderten Frequenzplans die betroffenen Bundes- und Landesbehörden, die betroffenen Kreise und die Öffentlichkeit beteiligt, der Beirat der Bundesnetzagentur angehört sowie das Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landes- und Bundesbehörden und dem Bundesministerium der Verteidigung hergestellt.
Frequenzplan (März, 2022) (PDF / 9 MB)
Aktualisierung des Frequenzplans
(nach § 90 TKG)
Beteiligung der betroffenen Bundes- und Landesbehörden, der interessierten Kreise und der Öffentlichkeit nach § 90 Abs. 1 TKG / Anpassungen im Frequenzbereich 3 800 bis 4 200 MHz
Die Bundesnetzagentur aktualisiert derzeit Teile des Frequenzplans nach § 90 Abs. 1 TKG. Die Anhörung des Beirates erfolgte am 18. Mai 2026. Daran schließt die Beteiligung der betroffenen Bundes- und Landesbehörden, der interessierten Kreise und der Öffentlichkeit an.
Den Behörden wurden die Unterlagen per E-Mail am 19. Mai 2026 an die Kontakt-Postfächer der Behörden zugesandt.
In ihrem Amtsblatt 10/2026 vom 27.05.2026 wird die Bundesnetzagentur die Verfügung Nr. 44/2026 über die geplante Aktualisierung des Frequenzplans veröffentlichen. Hiermit startet auch die Beteiligung der interessierten Kreise und der Öffentlichkeit.
Die betroffenen Bundes- und Landesbehörden wie auch die interessierten Kreise und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit, Stellungnahmen bis spätestens zum 12. Juni 2026 abzugeben. Details zu den geplanten Änderungen und Erläuterungen hierzu sind in den nachfolgenden Dateien dargestellt:
Frequenzteilplan Vorabdruck Vfg. 44/2026 aus dem Amtsblatt (pdf / 116 KB)
EU-Durchführungsbeschluss (PDF / 16 MB)
Frequenzteilplan Eintragsentwurf (pdf / 41 KB)
Kontakt
Bestellung Frequenzplan
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn
Telefax: 0228 14-6125
E-Mail: 221-Postfach@BNetzA.de