Die Fi­nals - 20. bis 26. Ju­li 2026

Für geplante kurzzeitige Frequenznutzungen erfolgt die Zuteilung in einem vereinfachten Verfahren.

Die Finals 2026

Die Region Hannover ist Austragungsort für Die Finals 2026.

Veranstaltungsorte

(Akkreditierung erforderlich)

Für folgende Veranstaltungsorte sind Frequenzanfragen mit einem gesonderten Antragsformblatt zu beantragen:*
* Frequenznutzungen, die im Rahmen bereits bestehender Frequenzzuteilungen oder aber einer Allgemeinzuteilung genutzt werden, sind mit einem gesonderten Formblatt anzuzeigen.

Veranstaltungsort / Venue

Adresse / Address

Maschsee / Kanu, Rudern, Beach WasserballArthur Menge Ufer, 30169 Hannover
Stadionbad / SchwimmenRobert Enke Straße 5, 30169 Hannover
Swiss Life Hall / Karate, Ju Jutsu, Judo, GewichthebenFerdinand Wilhelm Fricke Weg 8, 30169 Hannover
Erika Fisch Stadion / 7er Rugby, Flag FootballFerdinand Wilhelm Fricke Weg 2A, 30169 Hannover
Rathaus / 3x3, BMX, BreakingPlatz der Menschenrechte, 30169 Hannover
Rathaus Garten / Bogenschießen, LA DreisprungBristolweg, 30169 Hannover
Leinewelle / Rapid SurfingKlostergang, 30159 Hannover
Opernplatz / Beach Volleyball, Speed KletternOpernplatz 1, 30159 Hannover
Steinhuder Meer Starnterrassen / TriathlonMeerstraße 2, 31515 Wunstorf-Steinhude
Steinhuder Meer Mardorf / WindsurfenUferweg 1, 31515 Wunstorf- Steinhude
Steinhuder Meer / SegelnFischerweg 41, 31535 Neustadt am Rübenberge
Steinhuder Meer / Coastal RowingLindenhopsweg 25, 31515 Wunstorf-Steinhude
ZAG Arena / Turnen, RSG, TrampolinExpo Plaza 7, 30539 Hannover
HVH Arena / BOCRobert Enke Straße 3, 30169 Hannover

Ansprechstelle der Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Standort Hannover
Dienstleistungszentrum 4
Airbus-Allee 3-5
28199 Bremen


Phone: +49 421 / 43444-0
Email: kurzzeit.hannover@bnetza.de

Antragsstellung

  • Anträge sind vor dem 20. Juni 2026 einzureichen. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt. Eine Beantwortung vor Beginn der Veranstaltung kann für verspätet eingehende Anträge nicht garantiert werden.
  • Im Antrag sind genaue Angaben zur Frequenznutzung und den dazugehörigen Parametern zu machen.

Antrag auf Frequenznutzung - Veranstaltungsort und direkte Umgebung (Radius 1 Kilometer)

Frequenzanträge für Kurzzeitzuteilungen sind unter Verwendung diese Formblatts
Antrag-KuNz
per E-Mail als unveränderte Excel-Datei an Finals2026@BNetzA.de zu senden.

Antrag auf Frequenznutzung an anderen Orten

Frequenzanträge für andere Orte können mit folgendem Antragsformblatt eingereicht werden:
Antrag zur Frequenznutzung - andere Orte (FISU) (xls / 289 KB)
per E-Mail als unveränderte Excel-Datei an FISU25@bnetza.de zu senden.

Anzeige von Frequenznutzungen - Veranstaltungsort und direkte Umgebung (Radius 1 Kilometer)

Um eine effektive und störungsfreie Frequenznutzung während der Veranstaltung sicherzustellen, müssen auch alle geplanten Frequenznutzungen, die im Rahmen bereits bestehender Frequenzzuteilungen oder aber einer Allgemeinzuteilung genutzt werden, bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden.
vgl. dazu: Liste der Frequenzen/-bereiche für die Frequenznutzungen ohne eine weitere gesonderte Frequenzzuteilung möglich sind (pdf / 106 KB)

Bitte nutzen Sie dieses Formblatt und geben immer die gültige Zuteilungsnummer der Bundesnetzagentur an.
Anzeige von Frequenznutzungen (FISU) (xls / 310 KB)
per E-Mail als unveränderte Excel-Datei an FISU25@bnetza.de zu senden.
Dies gilt für beabsichtigte Nutzung von Frequenzen im Zeitraum vom 1. bis 27. Juli 2025 im Umkreis von 1 km um den jeweiligen Veranstaltungsort.

Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen

In einigen Frequenzbereichen können keine kurzzeitigen Frequenznutzungen zugeteilt werden.
Diese können folgender Liste entnommen werden:
Liste der Frequenzbereiche, in denen eine Frequenzzuteilung nicht möglich ist (pdf / 53 KB)

Es gibt Frequenznutzungen, für die eine Allgemeinzuteilung vorliegt und keine gesonderte Frequenzzuteilung erforderlich ist, aber zur Nutzung angezeigt werden müssen (s.o.). Diese Frequenzen sind in folgender Liste zusammengefasst:
Liste der Frequenzen/-bereiche für die Frequenznutzungen ohne eine weitere gesonderte Frequenzzuteilung möglich sind (pdf / 106 KB)

Überprüfung von verwendeten Geräten

Am Veranstaltungsort, dem Pressezentrum und im direkten Umfeld der Spielstätte (Radius ca. 1 km) werden alle Geräte, die auf Grundlage einer Allgemeinzuteilung, einer Einzelzuteilung bzw. einer Kurzzeitfrequenzzuteilung betrieben werden, durch die Bundesnetzagentur geprüft und gegebenenfalls gekennzeichnet („Sticker“).

Jedem Gerät, das nicht in einwandfreiem technischem Zustand ist oder für das keine Frequenzzuteilung (Kurzzeit-, Einzel- oder Allgemeinzuteilung) vorliegt, wird die Kennzeichnung verweigert und der Betrieb untersagt. Die Überprüfung erfolgt durch Vertreter der Bundesnetzagentur. Diese finden Sie im Pressezentrum, Broadcast Compound oder im Mediacenter.

Gebühren

Die Frequenzzuteilung - unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung - ist gebührenpflichtig.

Höhe der Gebühren

Auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Verbindung mit der aktuellen Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen wird für den vorübergehenden Betrieb (von bis zu 30 Tagen) einer Frequenz eine Gebühr von mindestens 30 Euro erhoben.

Wir weisen darauf hin, dass für Anträge, die weniger als 15 Tage vor dem ersten Nutzungstag bei der Bundesnetzagentur eingehen (es zählt der Posteingangsstempel bzw. die Eingangszeit im E-Mail-Postfach) oder bei größeren versorgten Flächen, die Gebühren für die Kurzzeitfrequenzzuteilung gestaffelt höher berechnet werden.

Näheres dazu finden Sie in der Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen und in der Verwaltungsvorschrift Kurzzeitfrequenzzuteilung (VVKuNz).

Mit der folgenden Datei können die voraussichtlichen Gebühren berechnet werden. Berechnung Gebühren (xlsx / 32 KB)

Bitte beachten Sie, dass mit der Datei nur eine unverbindliche Berechnung der Gebühren möglich ist. Die genaue Berechnung kann nur auf der Grundlage der tatsächlich beantragten Daten und der dann erteilten Kurzzeitfrequenzzuteilung erfolgen.

Jährliche Beiträge

Inhaber einer Frequenzzuteilung müssen darüber hinaus jährliche Beiträge entrichten. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV).

Derzeit werden für Kurzzeitnutzungen keine Beiträge erhoben.
Weitere Informationen zum Thema Kurzzeitfrequenznutzungen finden Sie hier: Kurzzeitzuteilungen.
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