Die Finals - 20. bis 26. Juli 2026
Für geplante kurzzeitige Frequenznutzungen erfolgt die Zuteilung in einem vereinfachten Verfahren.
- Veranstaltungsorte
- Ansprechstelle der Bundesnetzagentur
- Antragsstellung
- Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen
- Überprüfung von verwendeten Geräten
- Gebühren
Die Region Hannover ist Austragungsort für Die Finals 2026.
Veranstaltungsorte
(Akkreditierung erforderlich)
| * Frequenznutzungen, die im Rahmen bereits bestehender Frequenzzuteilungen oder aber einer Allgemeinzuteilung genutzt werden, sind mit einem gesonderten Formblatt anzuzeigen. | |
Veranstaltungsort / Venue | Adresse / Address |
|---|---|
| Maschsee / Kanu, Rudern, Beach Wasserball | Arthur Menge Ufer, 30169 Hannover |
| Stadionbad / Schwimmen | Robert Enke Straße 5, 30169 Hannover |
| Swiss Life Hall / Karate, Ju Jutsu, Judo, Gewichtheben | Ferdinand Wilhelm Fricke Weg 8, 30169 Hannover |
| Erika Fisch Stadion / 7er Rugby, Flag Football | Ferdinand Wilhelm Fricke Weg 2A, 30169 Hannover |
| Rathaus / 3x3, BMX, Breaking | Platz der Menschenrechte, 30169 Hannover |
| Rathaus Garten / Bogenschießen, LA Dreisprung | Bristolweg, 30169 Hannover |
| Leinewelle / Rapid Surfing | Klostergang, 30159 Hannover |
| Opernplatz / Beach Volleyball, Speed Klettern | Opernplatz 1, 30159 Hannover |
| Steinhuder Meer Starnterrassen / Triathlon | Meerstraße 2, 31515 Wunstorf-Steinhude |
| Steinhuder Meer Mardorf / Windsurfen | Uferweg 1, 31515 Wunstorf- Steinhude |
| Steinhuder Meer / Segeln | Fischerweg 41, 31535 Neustadt am Rübenberge |
| Steinhuder Meer / Coastal Rowing | Lindenhopsweg 25, 31515 Wunstorf-Steinhude |
| ZAG Arena / Turnen, RSG, Trampolin | Expo Plaza 7, 30539 Hannover |
| HVH Arena / BOC | Robert Enke Straße 3, 30169 Hannover |
Ansprechstelle der Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Standort Hannover
Dienstleistungszentrum 4
Airbus-Allee 3-5
28199 Bremen
Phone: +49 421 / 43444-0
Email: kurzzeit.hannover@bnetza.de
Antragsstellung
- Anträge sind vor dem 20. Juni 2026 einzureichen. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt. Eine Beantwortung vor Beginn der Veranstaltung kann für verspätet eingehende Anträge nicht garantiert werden.
- Im Antrag sind genaue Angaben zur Frequenznutzung und den dazugehörigen Parametern zu machen.
Antrag auf Frequenznutzung - Veranstaltungsort und direkte Umgebung (Radius 1 Kilometer)
Antrag-KuNz
per E-Mail als unveränderte Excel-Datei an Finals2026@BNetzA.de zu senden.
Antrag auf Frequenznutzung an anderen Orten
Antrag zur Frequenznutzung - andere Orte (FISU) (xls / 289 KB)
per E-Mail als unveränderte Excel-Datei an FISU25@bnetza.de zu senden.
Anzeige von Frequenznutzungen - Veranstaltungsort und direkte Umgebung (Radius 1 Kilometer)
Um eine effektive und störungsfreie Frequenznutzung während der Veranstaltung sicherzustellen, müssen auch alle geplanten Frequenznutzungen, die im Rahmen bereits bestehender Frequenzzuteilungen oder aber einer Allgemeinzuteilung genutzt werden, bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden.
vgl. dazu: Liste der Frequenzen/-bereiche für die Frequenznutzungen ohne eine weitere gesonderte Frequenzzuteilung möglich sind (pdf / 106 KB)
Anzeige von Frequenznutzungen (FISU) (xls / 310 KB)
per E-Mail als unveränderte Excel-Datei an FISU25@bnetza.de zu senden.
Dies gilt für beabsichtigte Nutzung von Frequenzen im Zeitraum vom 1. bis 27. Juli 2025 im Umkreis von 1 km um den jeweiligen Veranstaltungsort.
Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen
In einigen Frequenzbereichen können keine kurzzeitigen Frequenznutzungen zugeteilt werden.
Diese können folgender Liste entnommen werden:
Liste der Frequenzbereiche, in denen eine Frequenzzuteilung nicht möglich ist (pdf / 53 KB)
Es gibt Frequenznutzungen, für die eine Allgemeinzuteilung vorliegt und keine gesonderte Frequenzzuteilung erforderlich ist, aber zur Nutzung angezeigt werden müssen (s.o.). Diese Frequenzen sind in folgender Liste zusammengefasst:
Liste der Frequenzen/-bereiche für die Frequenznutzungen ohne eine weitere gesonderte Frequenzzuteilung möglich sind (pdf / 106 KB)
Überprüfung von verwendeten Geräten
Am Veranstaltungsort, dem Pressezentrum und im direkten Umfeld der Spielstätte (Radius ca. 1 km) werden alle Geräte, die auf Grundlage einer Allgemeinzuteilung, einer Einzelzuteilung bzw. einer Kurzzeitfrequenzzuteilung betrieben werden, durch die Bundesnetzagentur geprüft und gegebenenfalls gekennzeichnet („Sticker“).
Jedem Gerät, das nicht in einwandfreiem technischem Zustand ist oder für das keine Frequenzzuteilung (Kurzzeit-, Einzel- oder Allgemeinzuteilung) vorliegt, wird die Kennzeichnung verweigert und der Betrieb untersagt. Die Überprüfung erfolgt durch Vertreter der Bundesnetzagentur. Diese finden Sie im Pressezentrum, Broadcast Compound oder im Mediacenter.
Gebühren
Die Frequenzzuteilung - unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung - ist gebührenpflichtig.
Höhe der Gebühren
Auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Verbindung mit der aktuellen Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen wird für den vorübergehenden Betrieb (von bis zu 30 Tagen) einer Frequenz eine Gebühr von mindestens 30 Euro erhoben.
Wir weisen darauf hin, dass für Anträge, die weniger als 15 Tage vor dem ersten Nutzungstag bei der Bundesnetzagentur eingehen (es zählt der Posteingangsstempel bzw. die Eingangszeit im E-Mail-Postfach) oder bei größeren versorgten Flächen, die Gebühren für die Kurzzeitfrequenzzuteilung gestaffelt höher berechnet werden.
Näheres dazu finden Sie in der Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen und in der Verwaltungsvorschrift Kurzzeitfrequenzzuteilung (VVKuNz).
Mit der folgenden Datei können die voraussichtlichen Gebühren berechnet werden. Berechnung Gebühren (xlsx / 32 KB)
Bitte beachten Sie, dass mit der Datei nur eine unverbindliche Berechnung der Gebühren möglich ist. Die genaue Berechnung kann nur auf der Grundlage der tatsächlich beantragten Daten und der dann erteilten Kurzzeitfrequenzzuteilung erfolgen.
Jährliche Beiträge
Inhaber einer Frequenzzuteilung müssen darüber hinaus jährliche Beiträge entrichten. Deren Höhe bemisst sich nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV).