Betreiberkennzahlen
Am 31. Dezember 2024 wurde das Angebot von Betreiberauswahl- und Betreibervorauswahldiensten im Telekommunikationsmarkt eingestellt.
In den Jahren 1998 bis 2024 konnten Festnetz-Kunden der Deutschen Telekom AG bzw. der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) beim Wählen von Ortsnetzrufnummern, Nationalen Teilnehmerrufnummern, Mobilfunkrufnummern und Auslandsrufnummern eine Betreiberkennzahl voranstellen. Damit war der Leistungserbringer für diese Verbindung nicht mehr die Telekom, sondern der Inhaber der Betreiberkennzahl („Betreiberauswahl“ oder auch „Call-by-Call-Verfahren“).
Daneben konnte die Betreiberkennzahl zur technischen Realisierung einer Voreinstellung für Verbindungen zu all den oben genannten Rufnummernbereichen genutzt werden. Durch die Voreinstellung war der Leistungserbringer für diese Verbindungen dauerhaft nicht mehr die Telekom, sondern der Inhaber der Betreiberkennzahl („Betreibervorauswahl“ oder auch „Preselection-Verfahren“).
Die Bundesnetzagentur hatte die Struktur, die Nutzung und die Zuteilung von Betreiberkennzahlen zuletzt in einem Nummernplan sowie einem Antragsverfahren geregelt und Unternehmen auf Antrag eine Betreiberkennzahl zugeteilt.
Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl waren über viele Jahre ein wichtiges Instrument zur Förderung des Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt. Durch Marktveränderungen hat die Bedeutung dieses Instruments dann aber nach und nach abgenommen. Am 31. Dezember 2024 wurde das Angebot von Betreiberauswahl- und Betreibervorauswahldiensten im Telekommunikationsmarkt eingestellt. Damit war eine nummernplankonforme Nutzung dieses Nummernbereichs nicht mehr möglich und alle zugeteilten Betreiberkennzahlen wurden von den Zuteilungsnehmern zurückgegeben.
Mit Verfügung 87/2025 vom 08.10.2025 wurden der Nummernplan und das Antragsverfahren aufgehoben und der Nummernbereich 010 wurde wieder in den Bestand der freien Rufnummern aufgenommen, der als Reserve für zukünftige Rufnummernbedarfe dient: