(0)31 Testrufnummern zur Feststellung des Betreibers
Die Rufnummern (0)31-0 und (0)31-1 dürfen in Telekommunikationsnetzen für das Testen der Betreiberauswahl und der Betreibervorauswahl bei Fernverbindungen bzw. bei Ortsverbindungen geschaltet werden. Rechtsgrundlage ist die Verfügung 4/2003 Nutzung des Teilbereichs (0)31 des Nummernraums für öffentliche Telefonnetze (pdf / 6 KB) .
Das Angebot von Betreiberauswahl- und Betreibervorauswahldiensten wurde im Telekommunikationsmarkt zum 31. Dezember 2024 eingestellt. Durch die Einstellung dieser Dienste erübrigt sich die Durchführung von Tests von Netzübergängen mittels der Rufnummern (0)31-0 und (0)31-1, so dass der Nutzungszweck der Nummern entfallen ist.
Die Bundesnetzagentur erwägt daher, die Verfügung 4/2003 aufzuheben. Um die Nummern zu entwidmen und der Reserve zuzuführen, erwägt sie zudem eine Änderung der
Verfügung 29/2015 Nummernplan Nummernraum für die öffentliche Telekommunikation (pdf / 36 KB) .
Zu der Aufhebung und der Änderung wird aktuell eine öffentliche Anhörung durchgeführt:
Amtsblattmitteilung zu der Anhörung