Aufgrund der Erweiterungen in der 3GPP-Spezifikation TS 33.128 und des Dienstes RCS wurden in der TR TKÜV im Teil A, Anlage D Anpassungen notwendig. Zudem wurde eine Konsolidierung der Regelungen im Teil A, Anlage E zu den Übergabepunkten für Voicemail-Systeme und Unified-Messaging-Systeme erforderlich. Darüber hinaus wurden Anpassungen zu den Zeitangaben, zum Berichten der öffentlichen IP-Adressen beim Internetzugang und der AAA-Informationen und weitere Parameterbeschreibungen beim Dienst E-Mail vorgenommen. Zusätzlich bestand inhaltlicher und redaktioneller Anpassungsbedarf in anderen Teilen der TR TKÜV.
Die öffentliche Bekanntgabe der Ausgabe 8.4 der TR TKÜV nach § 210 TKG wird dadurch bewirkt, dass sie:
- gemäß § 210 Satz 2 Nummer 1 TKG auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/tku veröffentlicht wird (siehe Link unten), und
- gemäß § 210 Satz 2 Nummer 2 Satz 1 TKG als Vfg. Nr. 12/2026 im Amtsblatt 5/2026 vom 11.03.2026 bekannt gemacht wird.
Gemäß § 210 Satz 2 Nummer 2 Satz 2 TKG gilt die Ausgabe 8.4 der TR TKÜV zwei Wochen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur als bekannt gegeben.
TR TKÜV Ausgabe 8.4
TR TKÜV Edition 8.4 (draft) (pdf / 2 MB) (This is an unofficial translation and is for information purposes only)
Hinweise zur Erarbeitung der Ausgabe 8.4 der TR TKÜV: